Diesen Reim hat sich der Maler und Dichter Wilhelm Busch gemacht, um uns seinen Lehrer Lämpel vorzustellen. Wie wahr der Vers ist, das haben wir schon im frühen Kindesalter erfahren müssen (oder dürfen). Schule und Unterricht waren ein unauslöschlicher Bestandteil unserer Kindheit. Eine Fülle von Erinnerungen, schöne und weniger schöne, verbindet uns mit diesem Lebensabschnitt.
Was heute völlig normal ist, nämlich, dass man im Alter von etwa sechs Jahren seine schulische Laufbahn beginnt, war lange Zeit ganz und gar nicht normal, erst recht nicht in unserer Region.
Ohne allzuweit auszuholen, kann man sagen, dass Preußen, zu dem die Eifel seit 1815 gehörte, der erste Staat in Deutschland war, der ein geregeltes Schulwesen einführte.
Im "alten" Preußen war die allgemeine Schulpflicht bereits 1794 eingeführt worden. Sie hätte somit ab 1815 auch in der Eifel gelten müssen, aber das "Allgemeine Landrecht", unter das auch die Schulpflicht fiel, wurde bei der förmlichen Besitzergreifung der Rheinprovinz durch Preußen am 5. April 1815 nicht auf die neuen Gebiete ausgedehnt.
Erst am 14. Mai 1825 nahm man durch eine Kabinettsorder einen neuen Anlauf zur Einführung der Schulpflicht für alle Untertanen, jetzt also auch für die 1815 neu zum Königreich Preußen gekommenen Rheinlande.
Bis dahin war es in der Eifel um das Schulwesen und damit auch um die Schulgebäude schlecht bestellt. Wurde Unterricht erteilt, so fand er häufig in Wohnhäusern oder gar Scheunen statt. Da notwendiges Inventar oft gänzlich fehlte, war an einen geregelten Lehrbetrieb kaum zu denken. Hinzu kam die schlechte Bezahlung der Lehrer.
In einem zeitgenössischen Bericht aus dem Kreis Schleiden wird die Situation wie folgt beschrieben:
"Manche Kinder blieben dem Unterricht fern, weil ihnen die entsprechenden Kleidungsstücke fehlten. Nicht selten war es der Küster oder ein kluger Bauer, der an den langen Winterabenden einen mehr als spärlichen Elementarunterricht abhielt, der mit dem Wandeltisch abgegolten wurde. Kreisbote, Gendarm und Gerichtsschreiber erhielten 1837 im Kreise Schleiden ein höheres Gehalt als ein Lehrer, der mit 150 Talern im Jahr zufrieden sein musste."
Wandeltisch bedeutete, dass der Lehrer jeweils im Haushalt eines Kindes zum Essen kam und bewirtet werden musste. Eine aus heutiger Sicht abenteuerliche Vorstellung, aber schließlich musste der Lehrer auch satt werden, wenn er schon keinen oder nur wenig Lohn bekam.
Dass es nun eine Schulpflicht gab, heißt also noch nicht, dass alle Kinder auch zur Schule kamen. Ob das Fehlen im Unterricht sanktioniert wurde, ist zu bezweifeln.
Der erste Hinweis auf eine Schule in Ahrdorf findet sich nach Angaben in der Uedelhovener Dorfchronik im Jahre 1803 in einem Bericht von Pfarrer und Schulinspektor Billen über die Schulverhältnisse im Kanton Blankenheim (damals war die Eifel französisch besetzt).
Dieser schreibt über das Schulgebäude in Ahrdorf, dass "es eben gut ist, nur Schad, dass der Lehrer nicht ständig ist".
Der nächste Hinweis auf eine Schule in Ahrdorf stammt aus dem Jahr 1827. Damals stellt Pfarrer Wagener aus Uedelhoven dem Lehrer Heinrich Peetz folgende Bescheinigung aus:
Attest
Der Heinrich Pietz (Peetz) von Dollendorf, von Martini 1826 bis den 30. März 1827 zu Ahrdorf die Schule aufgehalten und sein religiöses und moralisches Betragen immer gut gewesen und die Einwohner mit ihm wohl zufrieden gewesen seyen. Ein solches bescheinigt der Unterschriebene.
Uedelhoven, den 30. Juni 1827.
Joannes Ernestus Wagener, Pastor






